Wicfhtig ist dabei aber dieser Satz (das NUR habe ich eingefügt): "Die Verlängerung soll NUR den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. " - Das heisst gleichzeitig: Wer keine Hilfen bekommt, egal aus welchem Grund, macht sich jetzt strafbar, wenn er den Insolvenzantrag verschleppt.
Ich wusste es... dachte neulich, ich hätte mich verhört beim Nebenbei-Radiohören.https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/insolvenzaussetzungsgesetz-1781394